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Datenerhebung online

EINLEITUNG

Das Statistische Landesamt Baden-Württemberg bietet die Ergebnisse amtlicher Statistiken über das Internet an. Damit statistische Informationen verwendet werden können, sind zunächst Einzelangaben zu erheben. Das Statistische Landesamt handelt dabei nicht nach eigenem Ermessen, sondern im gesetzlichen Auftrag. Erst wenn das Parlament eine bestimmte Statistik angeordnet hat, schickt das Statistische Landesamt Fragebogen an Unternehmen, Ämter und Auskunftspersonen. In manchen Fällen führen auch Interviewer persönlich Befragungen durch.

Seit Ende 2003 können Sie Ihre statistischen Daten mit dem Verfahren "Statistik-Online" über das Internet an das Landesamt schicken. Die übersandten Daten werden dort gesammelt und weiterverarbeitet.

Anstelle der bisherigen gedruckten Erhebungsformulare mit aufwendiger manueller Arbeit haben die Nutzer jetzt alle Erhebungsformulare direkt am Bildschirm im Zugriff. Bei Bedarf können Sie über eine Verknüpfung mit Ihrem internen Berichtswesen das Ausfüllen des Internet-Fragebogens weitgehend automatisieren, der Versand geschieht per Knopfdruck.

Die ausgefüllten Fragebogen werden im Statistischen Landesamt aufbereitet: auf Vollzähligkeit und Vollständigkeit der Angaben überprüft, ebenso auf Plausibilität. Mit Hilfe der EDV werden dann die Einzelwerte zu Tabellen hochgerechnet. Diese statistischen Daten werden unter strenger Beachtung der statistischen Geheimhaltung (Datenschutz) veröffentlicht und analysiert. Sie stehen der allgemeinen Nutzung durch jedermann zur Verfügung: in Form von Publikationen, als Einzelauskünfte oder über die Datenbanken des Landesinformationssystems (LIS) und im Internet.

In einem Online-Forum können Erfahrungen und Informationen mit Statistik-Online-Nutzern ausgetauscht werden. Fragen an Statistik-Online können hier ebenfalls gestellt und abgefragt werden.

ZUSTAENDIG

das Statistische Landesamt Baden-Württemberg

ABLAUF

Bevor Sie "Statistik-Online" einsetzen können, müssen Sie als Anwender bei Ihrem statistischen Amt registriert sein. Mit dieser Maßnahme wird sichergestellt, dass nur berechtigte Nutzer Daten über das Internet liefern können. Zudem bietet die Registrierung die Chance, Ihnen eine möglichst komfortable Handhabung des Verfahrens zu ermöglichen, da

  • viele Auskunftspflichtige für mehrere Statistiken mit unterschiedlichen Berichtszeiträumen melden müssen,
  • viele Unternehmen für mehrere Betriebe Auskunft erteilen müssen,
  • viele Firmen und Betriebe die Formulare von externen Stellen (z.B. Steuerberater) bearbeiten lassen,
  • es Kombinationen dieser "Meldewege" gibt.

Damit Sie nicht für jeden Berichtsfall eine eigene Benutzerkennung nebst Kennwort benötigen, werden Sie im Rahmen der Registrierung als "meldende Stelle" aufgenommen, damit Sie mit nur einer Benutzerkennung und einem Kennwort für alle Betriebe, Statistiken sowie Berichtszeiträume mit "Statistik-Online" Ihrem statistischen Amt die erforderlichen Daten und Informationen zusenden können.

RECHTSGRUNDLAGE

  • Landesstatistikgesetz
  • Bundesstatistikgesetz